Soziale Wohnraumförderung

Was ist die einkommensorientierte Förderung? (EOF)

Die EOF-Förderung basiert auf einem Mietzuschuss für speziell definierte Gruppen. Relevante Faktoren sind hierbei das Gesamteinkommen des Haushalts sowie die Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Die Förderung gliedert sich in drei Stufen mit jeweils eigenen Einkommensgrenzen. Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnberechtigungsschein in Stufe 3 weisen das höchste Einkommen auf, während Personen in Stufe 1 das geringste Einkommen haben.

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Liegt ihr Einkommen innerhalb der genannten Einkommensgrenzen, können Sie einen Schein bei der Stadt Bamberg beantragen. 

Stadtverwaltung Bamberg
Amt für soziale Angelegenheiten
Sachbearbeitung Soziale Wohnraumförderung

Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
Ansprechpartnerinnen:
Sonja Bogensberger 0951-87-1189 

Nadine Heß 0951-87-1189

Wie finde ich eine passende Wohnung?

Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, werden Sie seitens der Stadt in eine Stufe eingeteilt.

Stufe I: Die Stadt erstellt je nach Größe von freiwerdenden Wohnung eine Rangliste nach der Dringlichkeit der Wohnungssuchenden. Wenn Ihre Wohnungssuche zu den dringendsten Fällen gehört, bekommen Sie seitens der Stadt einen Brief. Eine eigenständige Suche ist nicht möglich.

Stufe II / III: Melden Sie sich gerne bei uns, dann stellen wir Ihnen mehr Informationen zur Verfügung von freien Wohnungen.